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HyperMistel
He 777 V1 mit Me 163 M

 
 

Die Alliierten flogen während des WK II ihre Bomber aus den USA über den Atlantik nach England. In Deutschland entstand zum Angriff auf diese Maschinen eine weitere Wunderwaffe.
 
Die HyperMistel - bestehend aus einer He 777 als Trägerflugzeug und einer modifizierten Me 163.
 
Die He 777 sollte mit revolutionären Triebwerken HeS 1000 ausgerüstet werden. Diese Triebwerke waren kombinierte Turbinenluftstrahl- und Staustrahtriebwerke. Als Brennstoff sollte Rapsöl verwendet werden.
 
Es waren zwei nach hinten schießende Bordkanonen eingebaut. So wurde beim Schuss zusätzlicher Schub erzeugt und die Reichweite deutlich gesteigt. Zum Eigenschutz gab es einen ferngesteuerten Geschützturm.
 
Die He 777 hatte drei Mann Besatzung - Pilot, Navigator und einen Leitoffizier für den Jäger.
 
Eine Me 163 M sollte mitgenommen werden, um zusätzliche Angriffe fliegen zu können. Bei Sichtung der feindlichen Bomber sollte sie ausklinken und nach dem Einsatz wieder aufgenommen werden.
 
Der Pilot in der Me 163 M musste den gesamten Einsatz in seiner Maschine verbringen. Damit die Belastung gemindert wurde, war eine chemische Toilette in den Pilotensitz integriert. Auch ein Kühlschrank mit 3Sterne-Gefrierfach und eine Mikrowelle waren vorhanden.
 
 

 

Startbereites HyperMistel
 
 
 

Unter dem Kommando von Olt Lukas Himmelsgeher fanden die ersten Testflüge der He 777 V1 mit einer Me 163 M statt. Doch das Projekt hatte eine gravierende Schwachstelle, die nie ausreichend beseitigt werden konnte - die chemische Toilette des Piloten, besonders bei Flugmanövern mit negativen Erdbeschleunigungen. Das Projekt stand kurz vor dem Abbruch, weil die Cockpitscheiben nach so einem Flugmanöver kaum von innen zu reinigen waren. Eine Beschränkung auf positive Erdbeschleunigungen war für den Einsatz nicht akzeptabel.
 
Bei Kriegsende wurde die Arbeit an diesem Projekt abgebrochen.
 
 

 

Eines der wenigen Fotos
 
 
 

 
Übrigens: Heute ist der 1.April, auch wenn Ihr Kalender ein anderes Datum zeigt!

 
 

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Letzte Änderung: 01. April 2018
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